Stille Wahl des Bürgergemeindepräsidiums

Nachdem nicht mehr als ein Wahlvorschlag für das Bürgergemeindepräsidium bis am 08.04.2024, 12:00 h eingegangen ist, wird die Urnenwahl vom 09.06.2024 widerrufen und vom Recht der Stillen Wahl Gebrauch gemacht (§ 15, Abs. 5 und § 22, Abs. 2 der Gemeindeordnung Bürgergemeinde Liestal).

Gewählt ist folgende Person mit Wohnsitz in Liestal: Kaufmann Franz, 1955, SP (bisher)

Nach ungenutztem Ablauf der Beschwerdefrist – gemäss § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte – innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach Veröffentlichung des Ergebnisses hat die Bürgerkommission die Wahl des Bürgergemeindepräsidiums für die Amtsperiode 2024–2028 erwahrt.

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