Aufgaben / Organisation
Organisation
Die Bürgergemeinde Liestal ist eine öffentlich-rechtliche Institution und untersteht dem Gemeindegesetz. Stimmberechtigt sind alle im Kanton wohnhaften Personen mit Liestaler Bürgerrecht.
Aufgaben
Einbürgerungswesen
Die Bürgergemeinde erteilt das Gemeindebürgerrecht für Liestal. Das Gemeindebürgerrecht ist Voraussetzung, um das Kantonsbürgerrecht und das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben.
Kultur, Brauchtum, Veranstaltungen
Die Bürgergemeinde fördert und erhält das Brauchtum und die kulturellen Eigenheiten Liestals. Sie unterstützt verschiedene Veranstaltungen durch aktive Mitwirkung, administrative Betreuung oder durch finanzielle Beiträge. Auch Institutionen, die sich um das Liestaler Brauchtum und das kulturelle Erbe Liestals bemühen, werden von der Bürgergemeinde unterstützt.
Die Bürgergemeinde Liestal hat den grössten, zusammenhängenden Waldbesitz in der Nordwestschweiz. Rund 1'025 Hektaren Wald im Liestaler Bann gehören der Bürgergemeinde. Der Forstbetrieb besteht seit 1847.
Nebst grossen Waldflächen hat die Bürgergemeinde auch weiteren Grundbesitz in Form von Landwirtschaftsland, Bauland und Immobilien. Das Landwirtschaftsland liegt grösstenteils im Naherholungsgebiet Sichtern, wo sich auch das Restaurant Sichternhof befindet. Die bekannteste Parzelle in der Bauzone ist wohl das Sport- und Freizeitareal Gitterli.
Seit 1948 stellt die Bürgergemeinde kleine Teilflächen ihres Waldareals zur Verfügung, um darauf geordnete Deponien (Lindenstock, Elbisgraben und Höli) für verschiedene Abfallarten zu betreiben.