
Die Bürgergemeinde erteilt das Gemeindebürgerrecht für Liestal. Das Gemeindebürgerrecht ist Voraussetzung, um das Kantonsbürgerrecht und das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben.
Der Bürgergemeinde fällt die Kompetenz zu, Liestaler Ehrenbürgerrechte zu vergeben. Diese sehr seltene Ehre wird an Personen verliehen, die sich um Liestal ganz besonders verdient gemacht haben. Vorschläge/Anträge für die Vergabe eines Ehrenbürgerrechtes sind an den Bürgerrat zu richten.
Der Bürgergemeinde fällt die Kompetenz zu, Liestaler Ehrenbürgerrechte zu vergeben. Diese sehr seltene Ehre wird an Personen verliehen, die sich um Liestal ganz besonders verdient gemacht haben. Vorschläge/Anträge für die Vergabe eines Ehrenbürgerrechtes sind an den Bürgerrat zu richten.
Sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Einbürgerungsverfahren, den Voraussetzungen, den Zuständigkeiten und Kosten sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie in den nachfolgenden Merkblättern und Gesetztesauszügen:
Bund:
Kanton:
Bürgergemeinde:
Einbuergerungsreglement_2008.pdf
Tarife_und_Fallkategorien_Einbuergerungsgebuehren.pdf
Informationsdokumentation_Buergergemeinde_Liestal.pdf
Einbürgerungssekretariat:
Bürgergemeinde Liestal, Rosenstrasse 14, 4410 Liestal
Denise Galliker, Tel. 061 927 60 10, Fax 061 921 47 60, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bürozeiten: Di. ganzer Tag / Mi. und Do. 13.30 - 17.00 h
Denise Galliker, Tel. 061 927 60 10, Fax 061 921 47 60, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Auskünfte:
• Sicherheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft, Amt für Migration und Bürgerrecht,
Parkstrasse 3, 4402 Frenkendorf
llllTelefon 061 552 51 61
• Bürgergemeinde Liestal, Einbürgerungssekretariat, Rosenstrasse 14, 4410 Liestal,
llllTelefon 061 927 60 10