
Arbeitsbereiche_Mitarbeitende_2021.pdf
Die Bürgergemeinde Liestal ist eine öffentlich-rechtliche Institution. Mitglieder der Bürgergemeinde sind alle Personen mit Liestaler Bürgerrecht.
Das oberste Organ ist die Bürgergemeindeversammlung. Für die Umsetzung der Versammlungsbeschlüsse und die Festlegung der strategischen Ausrichtung ist ein 5-köpfiger Bürgerrat verantwortlich. Die 7-köpfige Bürgerkommission darf durchaus als kleines Parlament bezeichnet werden. Sie befasst sich vor den Versammlungen intensiv mit allen Geschäften und gibt an der Versammlung eine Empfehlung ab.
Für die operative Umsetzung ist eine professionelle Verwaltung zuständig.
Stimmberechtigte Liestaler Bürgerinnen und Bürger können bei der Bürgergemeindeverwaltung ihre Adresse oder e-Mail-Adresse registrieren lassen und erhalten dann jeweils persönliche Einladungen zu Gemeindeversammlungen und Veranstaltungen der Bürgergemeinde.
Stimmberechtigte Liestaler Bürgerinnen und Bürger können bei der Bürgergemeindeverwaltung ihre Adresse oder e-Mail-Adresse registrieren lassen und erhalten dann jeweils persönliche Einladungen zu Gemeindeversammlungen und Veranstaltungen der Bürgergemeinde.